Unser Credo: Erfolg durch datenschutzgerechte Information.

 
Datenschutz und Verbraucherschutz
 
Unser Ziel ist es, jeder Person oder Firma nur die Angebote zukommen zu lassen, die sie tatsächlich interessieren und ihr echte Vorteile bringen.
 
Dies ist im Interesse aller, die am Marktgeschehen beteiligt sind, wirft aber wegen der hierfür erforderlichen detaillierten Verbraucherinformationen Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf.
 
Dazu ein Zitat aus "Die neue Dimension im Direktmarketing. Market-Universe-Database" von Klaus Schober, Inhaber der Schober Group.
 
"Datenschutz – wichtig und richtig
 
Je detaillierter und präziser die Informationen für und über den potenziellen Verbraucher zur Verfügung stehen, desto bedeutender und sensibler wird die Frage des Datenschutzes.
In meinem Unternehmen gilt daher die unumstößliche Maxime: Datenschutz ist wichtig und richtig. Alle unsere Informationen werden sehr sorgfältig im Rahmen des Datenschutzes verarbeitet und regelmäßig durch die entsprechenden Regierungsstellen geprüft. Sensible Daten werden ohnehin nur verwendet, wenn das schriftliche Einverständnis des Betreffenden vorliegt. So gehen Datenschutz und Verbrauchernutzen bei uns Hand in Hand."
 
 
Gute Gründe, uns zu vertrauen
 
Alle Dienstleistungen und Prozesse der Schober Group stehen in vollem Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das Innenministerium Baden-Württemberg als zuständige Aufsichtsbehörde überprüft regelmäßig die Verfahren sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung. Unsere Initiative, den Verbraucher in die direkte Kommunikation mit einzubeziehen, wird dabei ausdrücklich begrüßt.
 
Alle Mitarbeiter der Schober Group sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.
 
Wir haben uns durch unseren Dachverband, den Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) in Wiesbaden, verpflichtet, die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) gemäß § 38a BDSG anzuerkennen.
 
 
Vorteile für Kunden und Verbraucher
 
Wir beraten Sie nach bestem Wissen und Gewissen, damit Ihre Werbung nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtlich abgesichert ist.
 
Selbstverständlich wickeln wir sämtliche Widersprüche und Auskunftsverlangen gemäß BDSG für unsere Kunden kostenlos ab.
 
 
Nützlich: die Robinson-Liste des DDV
 
Der DDV bietet Verbrauchern seit mehr als 35 Jahren die Aufnahme in die Robinson-Liste an. In diese Liste kann sich eintragen lassen, wer keine adressierten Werbebriefe von Unternehmen erhalten möchte, bei denen er kein Kunde ist oder nicht ausdrücklich der Zusendung zugestimmt hat. Wer bereits Kunde ist, erhält auch weiterhin alle wichtigen Informationen des Versenders.
 
Jeder kann sich mit verschiedenen Schreibweisen seines Namens kostenlos in die Liste eintragen lassen. Der Eintrag in die Robinson-Liste gilt für fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Die zeitliche Begrenzung verhindert, dass die Robinson-Liste veraltet,
z. B. durch Umzug oder Heirat. Nach Erfahrung des DDV setzen zwischen 80 und 90 Prozent der Unternehmen die Robinson-Liste ein, da sich so Werbe- und Portokosten beträchtlich senken lassen.
 
Ganz ausschließen lassen sich Werbebriefe zur Neukundengewinnung durch die Robinson-Liste allerdings nicht, da ihr Einsatz in Deutschland freiwillig ist. Verbraucher können unter der Telefonnummer 07156 95 10 10 oder schriftlich ein Antragsformular anfordern:
 
DDV Robinson-Liste
Postfach 14 01
71243 Ditzingen
 
Außerdem können Sie hier ein Antragsformular herunterladen.